Berufsunfähigkeitspolice -Schutz der Arbeitskraft–
„Ich werde nicht BERUFSUNFÄHIG …“, ist eine Aussage, die nicht für jeden zutrifft. Leider wird jeder VIERTE, durch Krankheit oder einen Unfall, berufsunfähig.
Hilfe vom Staat?
Ja, wenn Sie fünf Jahre, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (erforderliche Wartefrist), erhalten Sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
In den ersten sechs Krankheitswochen gibt es das Krankengeld von Ihrem Arbeitgeber. Danach, bis zu 78 Krankheitswochen, erhalten Sie noch Krankengeld von der Krankenkasse. D.h., wenn die Sozialversicherungs-beiträge abgezogen werden, bleiben noch 75-78% des Nettoeinkommen übrig.
! Jetzt wird es langsam enger!
Wie geht es weiter?
Für alle nach dem 01.01.1961 geborenen, gibt es keine gesetzlichen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit!
Hilfe in Form staatlicher Leistungen erhält nur, wer erwerbsgemindert ist. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die volle Erwerbsminderungsrente an Personen, die höchstens noch 3 Std. täglich arbeite können – egal in welchem Beruf. Die Rente beträgt weniger als ein Drittel des durchschnittlichen Bruttogehaltes.
Wer noch bis zu 6 Std. arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungs-rente. Doch reicht das Geld aus??
Was jetzt?
Die Berufsunfähigkeitspolice, sichert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt Ihren Beruf nicht mehr zu 50% ausüben können. Weiterhin, müssen Sie ununterbrochen, sechs Monate berufsunfähig sein um die Leistungen rückwirkend, von Beginn an zu erhalten. Weiter gibt es zahlreiche Anpassungsmöglichkeiten, um Sie individuell bestmöglich abzusichern.
Nur noch einen Schritt!
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