Die Schüler-BU

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat viele Eigenarten. Eine davon ist, dass zwar immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist, jedoch der Beruf, der bei Abschluss ausgeübt wurde, ausschlaggebend für die Preisgestaltung ist.

Berufswechsel müssen nicht gemeldet werden. Wenn ein junger Mensch also schon als Schüler in die Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigt, zählt er im Sinne der Versicherung bis zum Renteneintritt als Schüler.

Berufe mit erhöhtem Risiko (Handwerk, Pflege, etc.) sind in den Beiträgen meist kostenintensiver. Mit einer Schüler-BU „reservieren“ Sie den Status „Schüler“ dauerhaft.

Zudem ist der/die Schüler:in auch bei längerer Schulunfähigkeit versichert.

Die Hürde der Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch für junge Leute meist besser zu nehmen sein als im späteren Alter. Den späteren Zugang zu solch einer Absicherung kann man sich für sein Kind bereits als Baby reservieren.

Die Schüler-BU

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